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Dokument-ID: 331191
4.1.1 Handelsspaltung
Die Handelsspaltung als gesetzlich gesondert normierter Umgründungstyp läuft in einem gesellschaftsrechtlichen Schritt ab. Die beispielsweise bei der Einbringung zu beachtenden Maßnahmen zur Vermeidung einer verbotenen Einlagenrückgewähr erfahren bei der Handelsspaltung eine besondere Regelung. Dies führt bei der Rechnungslegung zu Besonderheiten.