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Dokument-ID: 327755
1.3 Einbringung: Anwendbare Regelungen im AktG
Auch im Aktienrecht fehlt ein eigener „Einbringungstatbestand“; es finden sich aber auf Einbringungen anwendbare Bestimmungen über Sacheinlagen und Sachübernahmen. Die beiden letztgenannten Begriffe werden in § 20 Abs 1 AktG definiert: