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Dokument-ID: 642657
3.4.2 Maßgeblichkeit des Eintragungsbeschlusses des Firmenbuchgerichtes
Die Abgabenbehörden sind an die Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch gem § 116 Abs 2 BAO gebunden. Die firmenbuchrechtlich rechtskräftig eingetragene und konstitutive Verschmelzung gilt somit für steuerliche Zwecke als maßgeblich, solange sie nicht firmenbuchrechtlich für nichtig erklärt wird.