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Dokument-ID: 431904
1.6.2 Automatischer Übergang der Arbeitsverhältnisse
Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen, tritt die übernehmende Körperschaft nach den Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) als Arbeitgeber in die zum Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (siehe § 3 Abs 1 AVRAG).