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Dokument-ID: 432891
3.16 Behandlung der Mitunternehmer
Zeitpunkt des Erwerbes des Mitunternehmeranteils
Gleichzeitig mit der Übernahme des übertragenen Vermögens durch die Personengesellschaft mit dem dem Zusammenschlussstichtag folgenden Tag, erwirbt auch der Übertragende das als Gegenleistung gewährte Gesellschafterrecht.