3.13 Bewertung des begünstigten Vermögens
Bei einem Zusammenschluss ist zum Zusammenschlussstichtag eine steuerliche Zusammenschlussbilanz aufzustellen (§ 24 Abs 1 iVm § 15 UmgrStG). Die Zusammenschlussbilanz ist ein wesentlicher Teil des Zusammenschlussvertrages. Sie muss nicht in Bilanzform erstellt werden, wenn die steuerlichen Daten und Umstände im Zusammenschlussvertrag dargestellt werden. Wirtschaftsgüter, die nicht in der Bilanz dargestellt werden können, sind im Zusammenschlussvertrag zu beschreiben, wenn nicht der gesamte Betrieb „mit allen Aktiven und Passiven“ übertragen wird.