3.3.6 Exportverschmelzung
Übertragung von steuerhängigem Vermögen in EU/EWR-Raum
Bei der Export-Verschmelzung kommt es zur Übertragung von steuerhängigem Vermögen einschließlich der Stichtagsreserven ins Ausland. Nach der Rechtsauffassung im EuGH-Urteil vom 11.03.2004, C-9/02, Slg 2004, I-0000, Hughes de Lasteyrie du Saillant, ist eine sofortige Besteuerung dieses exportierten Vermögenstransfers zwischen den EU-Mitgliedstaaten nach ganz herrschender Auffassung aufgrund der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit untersagt (vgl Hirschler, Taxlex 2005/13).