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Dokument-ID: 642623
3.3.1 Anwendungsvoraussetzungen des Art I UmgrStG
Der § 1 UmgrStG sieht als Voraussetzungen für die Geltung des Art I UmgrStG vor, dass
- eine der in § 1 Abs 1 Z 1 bis 4 UmgrStG genannten Verschmelzungsarten vorliegt:
- Inlandsverschmelzung (§ 1 Abs 1 Z 1 bis 3 UmgrStG), dh Verschmelzung inländischer Gesellschaften nach inländischem Verschmelzungsrecht, oder
- grenzüberschreitende Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Z 1 UmgrStG), dh Verschmelzung inländischer Gesellschaften auf ausländische Gesellschaften (Exportverschmelzung) oder ausländischer Gesellschaften auf inländische Gesellschaften (Importverschmelzung), oder
- Auslandsverschmelzung (§ 1 Abs 1 Z 4 UmgrStG), dh Verschmelzung ausländischer Gesellschaften im Ausland aufgrund vergleichbarer ausländischer Verschmelzungsvorschriften und
- das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes nicht eingeschränkt wird.