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Dokument-ID: 328717
3.1.1 Grundtypen der Einbringung
Grundtypen
- Die ausgliedernde Einbringung oder Konzerneinbringung ist der in der Praxis häufiger vorkommende Fall: Der Einbringende ist an der übernehmenden Kapitalgesellschaft bereits beteiligt. Im Extremfall bestehen an dem eingebrachten Vermögen und an der übernehmenden Körperschaft idente Beteiligungsverhältnisse (zB wenn ein Einzelunternehmer seinen Betrieb in die ihm zu 100 % gehörende GmbH einbringt).
- Fusionsähnliche Einbringung oder Konzentrationseinbringung: Der Einbringende ist vor der Einbringung nicht an der übernehmenden Körperschaft beteiligt (zB wenn der Einzelunternehmer A seinen Betrieb in die GmbH des B einlegt).
- Mischformen zwischen Konzern- und Konzentrationseinbringung: Wenn beispielsweise an der übernehmenden Körperschaft sowohl Anteilsbesitzer der einbringenden Personengesellschaft als auch „Fremdgesellschafter“ beteiligt sind.