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Dokument-ID: 642593
3.8 Steuern
Umsatzsteuer
Umwandlungen gelten gem § 11 Abs 3 UmgrStG nicht als steuerbare Umsätze iSd UStG.
Die Rechtsnachfolger der umgewandelten Kapitalgesellschaft treten in umsatzsteuerlicher Hinsicht unmittelbar in die Rechtsstellung der umgewandelten Kapitalgesellschaft ein. Umsatzsteuerlicher Rechtsnachfolger ist im Gegensatz zum ertragsteuerlichen Rechtsnachfolger immer der zivilrechtliche Rechtsnachfolger.