3.5.1 Vorsorgemethoden
Verkehrswertzusammenschluss
Beim Verkehrswertzusammenschluss richtet sich das Beteiligungsverhältnis in der übernehmenden Personengesellschaft nach den Verkehrswerten der übertragenen Vermögenswerte. Dabei soll einerseits das Beteiligungsverhältnis in den steuerlichen Kapitalkonten der Zusammenschlusspartner zum Ausdruck gebracht werden und andererseits ertragsteuerlich die bis zum Zusammenschlussstichtag angesammelten stillen Reserven bei jenen Mitunternehmern verbleiben, die sie erwirtschaftet haben. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: