1.11.5 Behandlung des Umgründungsmehrwertes im Anhang
Im Hinblick auf die ordnungsmäßige Darstellung des true and fair view ist der bilanzielle Ausweis des Umgründungsmehrwertes jedenfalls mit einer Erläuterung im Anhang verbunden (vgl Djanani, Ch/Bitzyk, P, Einlagen, in: Bertl/Mandl [Hrsg], Handbuch der Rechnungslegung, B.II./3.2.ee), 17; Aman, G, Bilanzielle Maßnahmen zur Wahrung des „true and fair view“ und des „going concern-Prinzips“ bei Einbringungen, in: ÖStZ 1992, 111; Staringer, C, Einlagen und Umgründungen, Wien 1994, 165). Es ist seine Zusammensetzung und die bei den zugehörigen Aktiven unterstellte Nutzungsdauer anzuführen. Die Erläuterung der Abschreibung des Umgründungsmehrwertes ist aufgrund der unterschiedlichen Komponenten und der damit verbundenen unterschiedlichen Abschreibungssätze jedenfalls erforderlich. Ebenso verhält es sich mit dem zulässigen Mischabschreibungssatz, dessen Bildung erläuterungspflichtig ist.