3.12.7 Kritische Anmerkungen
Verfassungsrechtliche Bedenken wegen Erdrosselungswirkung
Der Untergang von Verlustabzügen stellt eine drakonische gesetzliche Maßnahme dar. Der Verlustvortrag dient nämlich grundsätzlich dazu, die zeitlich zufälligen Ergebnisse, welche infolge der Abschnittsbesteuerung von einem Jahr entstehen, im Sinne einer periodenübergreifenden Rechnung entsprechend dem Leistungsfähigkeitsprinzip auszugleichen. Der Verlustabzug trägt dazu bei, das Nettoprinzip in der Totalperiode zu verwirklichen. Bei einem Wegfall des Verlustabzuges werden positive Gesamtergebnisse einer Periode voll besteuert, während negative Ergebnisse unberücksichtigt bleiben. Das Versagen des Verlustabzugsrechtes hätte im Extremfall zur Folge, dass eine fiktive Leistungsfähigkeit der Besteuerung unterworfen wird, und würde weiters zu einer Substanzbesteuerung mangels Abziehbarkeit auf Aufwendungen in Form von Verlustabzügen führen. Das Versagen des Verlustabzuges hat somit eine verfassungsrechtlich bedenkliche Erdrosselungswirkung zur Folge (vgl erstmals Hügel in ecolex 1992, 49; Wolf in taxlex 2006, 117; Peklar, Verluste im Umgründungssteuerrecht [2001] 159; Keppert/Helbich/Wiesner/Bruckner, Umgründungen II. § 10 Rz 37 ff).