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Dokument-ID: 328391
1.4.1 Grundlagen
Verschmelzung von Aktiengesellschaften: Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen
Das Aktienrecht regelt die Verschmelzung in den §§ 219–234b AktG.
Aktienrechtlicher Verschmelzungsbegriff
Entsprechend § 219 AktG können Aktiengesellschaften unter Ausschluss der Abwicklung verschmolzen werden. Die Verschmelzung kann erfolgen