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Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Allgemeines zur Verschmelzung

Begriff und Rechtsgrundlagen der Verschmelzung

Definition

Unter Verschmelzung ist die Zusammenführung von Gesellschaften zu verstehen, ohne dass es zu einer Liquidation einer Gesellschaft kommt. Der Begriff ergibt sich aus § 96 GmbH-Gesetz und § 219 AktG.

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