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Dokument-ID: 436747
3.9 Verweis auf Verschmelzungsrecht und Verlustvortragsübergang
Der Verlustabzug bei Spaltungen
Hinsichtlich des Verlustabzuges gelten die umgründungssteuerlichen Bestimmungen für Einbringungen (Art III UmgrStG) uneingeschränkt. § 35 UmgrStG verweist auf § 8 Abs 4 Z 2 KStG, der nach Maßgabe des § 21 UmgrStG auch auf Spaltungen anwendbar ist.