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Dokument-ID: 642619
3.14 Nicht unter Art II fallende Umwandlungen
Während unter das UmgrStG fallende Umwandlungen grundsätzlich als steuerneutrale Rechtsformänderungen behandelt werden, ordnet § 20 Abs 1 KStG dann eine Liquidationsbesteuerung iSd § 19 KStG an, wenn das UmgrStG nicht zur Anwendung kommen kann, weil die Voraussetzungen des UmgrStG nicht gegeben sind (vgl § 7 UmgrStG) oder das UmgrStG dies vorsieht. Der zweite Fall spricht das Missbrauchsverbot in § 44 UmgrStG an.