Neu
Dokument-ID: 333810
5.20.1 Kapitalerhöhung
Die Firmenwertabschreibung ist mit 50 Prozent der Anschaffungskosten gedeckelt. Um dennoch eine höhere Abschreibung des Firmenwertes zu erzielen, stehen dem Steuerpflichtigen Gestaltungsmöglichkeiten offen. Im Gesetz sind dazu keine Grenzen gesetzt. Eine Variante wäre, dass der Veräußerer kurz vor dem Verkauf eine Kapitalerhöhung vornimmt. Der Käufer zahlt dafür einen höheren Kaufpreis (vgl Hofstätter/Plansky 2005, 160 f).