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Dokument-ID: 328726
3.2 Anwendungsvoraussetzungen der steuerneutralen Einbringung
Eine steuerneutrale Einbringung iSd § 12 UmgrStG im Rahmen des Art III UmgrStG setzt folgende Tatbestandselemente voraus:
- Schriftlicher Einbringungsvertrag (Sacheinlagevertrag iSd Unternehmensrechts)
- Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG: Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder qualifizierte Kapitalanteile: Die Einbringung ist die in der Praxis am häufigsten vorkommende Umgründung, zumal eine Vermögensübertragung mit Rechtsformwechsel zwischen Einzelunternehmen bzw Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft ebenso wie die Vermögensübertragung von einer Kapitalgesellschaft in die andere Kapitalgesellschaft umfasst ist.
- Einbringungsstichtag
- Bilanz iSd § 12 Abs 2 UmgrStG (Stichtagsbilanz) des gesamten Betriebes (bei Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung) oder der Mitunternehmerschaft (bei Einbringung von Mitunternehmeranteilen)
- Positiver Verkehrswert des Einbringungsvermögens
- Tatsächliche Übertragung des Vermögens auf die übernehmende Körperschaft
- Eine Gegenleistung iSd § 19 UmgrStG (Eine Anteilsgewährung bzw ein Altanteilstausch kann gem § 19 Abs 2 Z 6 UmgrStG unterbleiben, wenn alle an der übernehmenden Körperschaft Beteiligten begünstigtes Vermögen iSd § 12 Abs 2 Z 2 oder 3 UmgrStG [also zB Mitunternehmeranteile oder qualifizierte Kapitalanteile] im selben Ausmaß an der übernehmenden Körperschaft substanzbeteiligt einbringen.)