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Dokument-ID: 642734
3.6 Das Schicksal des Verlustabzuges
Gemäß der lex specialis des § 4 UmgrStG gehen die steuerlichen Verlustvorträge mit Stand zum Verschmelzungsstichtag objektverknüpft mit dem verlustverursachenden Vermögen auf die übernehmende Gesellschaft über, allerdings nicht ohne Ausnahmen.