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Dokument-ID: 328591
1.5.1 Verschmelzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer Aktiengesellschaft
Allgemeines
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann mit einer Aktiengesellschaft durch Übertragung des Vermögens der Gesellschaft im Weg der Gesamtrechtsnachfolge an die Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Aktien dieser Gesellschaft verschmolzen werden.