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Dokument-ID: 761342
1. Abschnitt
Oö. Abgabengesetz (Oö. AbgG)
1. Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1. Anwendungsbereich
Dieses Landesgesetz regelt
- die Zuständigkeit der Abgabenbehörden,
- die Rechtsstellung der Beteiligten und
- Strafbestimmungen
in Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben - mit Ausnahme der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben - insoweit, als in den Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.