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Alexander Kdolsky - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.1 Urkunden

Gem § 168 BAO ist die Beweiskraft von öffentlichen und Privaturkunden nach den Vorschriften der §§ 292 bis 294, 296, 310 und 311 Zivilprozessordnung (ZPO) zu beurteilen.

Öffentliche Urkunde

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