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Neu Dokument-ID: 760652

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6.7 Mahnung, Vollstreckungsverfahren

Zahlungen und sonstige Gutschriften, die unter Bezugnahme auf eine Mahnung, im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens oder aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats erfolgen, sind zufolge der Bestimmung des § 214 Abs 6 BAO in erster Linie mit Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen, die Gegenstand der Mahnung, des Vollstreckungsverfahrens oder des SEPA-Lastschriftmandats sind.

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