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Dokument-ID: 1015692
2.1.3 Betriebsgrundstücke
Der Grundsteuer ebenso unterliegen Betriebsgrundstücke. Betriebsgrundstück in diesem Sinne ist nach § 60 Abs 1 BewG 1955 der zu einem gewerblichen Betrieb gehörige Grundbesitz, soweit er, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem gewerblichen Betrieb,