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Dokument-ID: 1095659
2.5.11 Aufstellung über die offene Forderung (§ 292l EO)
Voraussetzungen
Hat der Drittschuldner dem Betreibenden bereits so viel überwiesen, wie es den in der Exekutionsbewilligung genannten fixen Beträgen (Kapital und Kosten, also ohne Zinsen) entspricht, kann er vom Betreibenden oder vom Verwalter eine Aufstellung über die noch offene Forderung verlangen.