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Neu Dokument-ID: 760666

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8 Abrechnungsbescheid

Allgemeines

Nach der Bestimmung des § 216 erster Satz BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid)

  • über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) sowie
  • darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist,

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