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Dokument-ID: 760666
2.8 Abrechnungsbescheid
Allgemeines
Nach der Bestimmung des § 216 erster Satz BAO ist mit Bescheid (Abrechnungsbescheid)
- über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) sowie
- darüber, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist,