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Neu Dokument-ID: 760812

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.6 Aufhebung eines Löschungs- oder Nachsichtsbescheides

Wird ein Bescheid,

  • mit dem eine Abgabenschuldigkeit gelöscht (§ 235 BAO) oder nachgesehen (§ 236 BAO) wird,
  • innerhalb von drei Jahren ab seiner Bekanntgabe (§ 97 BAO)
  • abgeändert oder aufgehoben,

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