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Dokument-ID: 1121193
4 Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben
Grundlagen
Wenn die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen vorsehen und der Abgabepflichtige der Abgabenbehörde keinen oder einen unrichtig selbst berechneten Betrag bekannt gibt, kann eine behördliche Festsetzung gem § 201 Abs 2 BAO