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Neu Dokument-ID: 796255

Robert Koch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.18.6 Festsetzung von Stundungszinsen nach einer (beantragten und) bewilligten Zahlungserleichterung

Grundlagen

„Stundungszinsen“ im Sinne der BAO sind Zinsen, welche zwingend für beantragte und in Anspruch genommene Zahlungserleichterungen (somit für Stundungen oder auch für Ratenzahlungen) anfallen.

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