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Neu Dokument-ID: 1095650

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.2 Exekutionsantrag und Exekutionsbewilligung

Exekutionspaket

Dem Gläubiger steht es weiterhin frei, „nur“ Forderungsexekution nach § 294 oder § 295 EO zu beantragen, er kann aber auch Exekutionspakete in Anspruch nehmen. Beantragt der Gläubiger Exekution wegen Geldforderungen, ohne ein Exekutionsmittel zu nennen, so kommt „automatisch“ das Exekutionspaket nach 19 Abs 2 EO zur Anwendung. Dieses umfasst

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