Neu
Dokument-ID: 761245
2.5 Gewährung von Zahlungserleichterungen iSd § 212 iVm § 212b BAO (im Bereich der Landes- und Gemeindeabgaben)
Definitionen – Zahlungserleichterungen
Stundung: gestattete Entrichtung des gesamten Abgabenbetrages zu einem späteren Zeitpunkt
Ratenzahlung: Entrichtung einer Abgabe in mehreren Teilbeträgen, welche nicht zwingend gleich hoch sein müssen