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Dokument-ID: 1091764
3.5.9 Wien
Ortstaxe
In Wien wird (nur) die Ortstaxe gemäß dem Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) erhoben.
Gem § 21 WTFG hat die Gemeinde ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben (§§ 11 bis 16) mit Ausnahme der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.