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Dokument-ID: 1183656
1.2.21 Kommunalsteuerbescheid aufgrund einer Einigung über die Zerlegung der Kommunalsteuer
Stadt-/Markt-/Gemeinde …
…, am …
Gegen Zustellnachweis • [Fußnote: Gem § 102a BAO müssen schriftliche Ausfertigungen bei Landes- und Gemeindeabgaben nie mit Zustellnachweis zugestellt werden. In solchen Einzelfällen wird jedenfalls trotzdem unbedingt eine Zustellung gegen Zustellnachweis empfohlen!]