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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4 Ermittlung, Festsetzung und Zerlegung der Einheitswerte

Hinweis:

Die in diesem Kapitel beschriebenen Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts.

Einheitswert

Besteuerungsgrundlage der Grundsteuer ist nach § 12 GrStG 1955 der für den Veranlagungszeitpunkt maßgebende Einheitswert des Steuergegenstandes.

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