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Neu Dokument-ID: 760779

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.4 Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung

Nach § 233 Abs 2 BAO hat das Gericht aufgrund eines Sicherstellungsauftrages

  • auf Antrag der Abgabenbehörde
  • ohne Bescheinigung der Gefahr und ohne Sicherheitsleistung
  • die Exekution zur Sicherstellung des Abgabenbetrages
  • bis zu dessen Vollstreckbarkeit
  • zu bewilligen.

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