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Dokument-ID: 1011070
1.1.10 Entstehung und Begleichung der Steuerschuld
Entstehung der Steuerschuld
Gem § 11 Abs 1 KommStG 1993 entsteht die Steuerschuld mit Ablauf des Kalendermonates, in dem
- Lohnzahlungen gewährt,
- Gestellungsentgelte gezahlt (§ 2 lit b KommStG 1993) oder
- Aktivbezüge ersetzt (§ 2 lit c KommStG 1993)