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Alexander Kdolsky - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.5 Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer

Bemessungsgrundlage „Arbeitslöhne“

Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer ist gem § 5 Abs 1 KommStG 1993 die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen.

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