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Alexander Kdolsky - Raphael Albert - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.3 Bundesminister für Finanzen

Zuständigkeit

Gem § 55 BAO ergibt sich die Zuständigkeit des Bundesministers für Finanzen als Abgabenbehörde aus dem jeweils durch Bundesgesetz, Staatsvertrag oder Verordnung für ihn festgelegten Aufgabenbereich.

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