Neu
Dokument-ID: 1091747
3.5.5 Salzburg
Überblick
In Salzburg werden die folgenden Abgaben eingehoben
- Gemäß dem Salzburger Nächtigungsabgabengesetz (SNAG)
- eine allgemeine Nächtigungsabgabe,
- eine besondere Nächtigungsabgabe für Ferienwohnungen und
- eine Forschungsinstitutsabgabe in den Kurbezirken der Kurorte Bad Gastein und Bad Hofgastein und
- Gemäß dem Salzburger Tourismusgesetz 2003 (S.TG 2003)
- ein Verbandsbeitrag
- ein Tourismusbeitrag und
- ein Fondsbeitrag