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Dokument-ID: 1091758
3.5.6 Steiermark
Überblick
In der Steiermark werden die folgenden Abgaben eingehoben:
- Nächtigungsabgabe gemäß dem Steiermärkischen Nächtigungsabgabegesetz (StNAG) (weiterführende Erläuterungen dazu finden Sie im Kap 3)
- Kurabgabe gemäß dem Steiermärkischen Kurabgabegesetz 1980 (StKurabgG)
- Interessentenbeitrag gemäß dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 (StmkTG)