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Dokument-ID: 760760
5.2.3 Zahlungserleichterungen
Unerledigtes Ansuchen um Zahlungserleichterungen
Wurde ein Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs 1 BAO)
- vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder
- während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes iSd § 212 Abs 2 zweiter Satz BAO