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Dokument-ID: 1031647
1 Rechtsmittel im Abgabenverfahren – Überblick
Die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) gelten in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (mit Ausnahme der Verwaltungsabgaben), soweit diese durch Abgabenbehörden des Bundes, der Länder oder der Gemeinden zu erheben sind (§ 1 BAO). Das Abgabenverfahren ist daher seit Inkrafttreten des AbgVRefG (BGBl I 2009/20) für Bundes-, Landes- sowie Gemeindeabgaben österreichweit einheitlich in der BAO geregelt.