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Dokument-ID: 760627
2.5.4 Sonderfälle
Vom Grundsteuermessbetrag oder Einheitswert abhängige Abgaben
Gem § 213 Abs 3 erster Satz BAO ist die Gebarung der vom Grundsteuermessbetrag oder vom Einheitswert wirtschaftlicher Einheiten oder Untereinheiten des Grundbesitzes unmittelbar abhängigen Abgaben oder Beiträge