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Dokument-ID: 760865
2.2 Grundprinzipien des Beweisverfahrens
Grundsätze des Abgabenverfahrens
Das Ermittlungsverfahren (§§ 161 ff BAO) dient dem Grundsatz der amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit gem § 115 Abs 1 BAO. Das Beweisverfahren ist Teil des Ermittlungsverfahrens und wird vor allem beherrscht vom