2.10.3 Unrechtmäßige Wirtschaftsförderung bringt Bürgermeister unbedingte Haftstrafe
1. Anlassfall und Strafausmaß
Im Frühsommer 2017 wurde eine drastische Strafrechtsverurteilung eines steirischen Altbürgermeisters medial bekannt: Der Ex-Politiker im pensionsfähigen Alter wurde im Strafverfahren von einem steirischen Landesgericht in drei Anklagepunkten – nicht rechtskräftig – schuldig gesprochen, wobei nach nachvollziehbarer Einschätzung des Rechtsanwalts des Verurteilten der Anklagepunkt der unrechtmäßigen Verwaltung der Lustbarkeitsabgabe bei einem Kinobetrieb iZm einer gewährten Wirtschaftsförderung der hauptsächlich strafbestimmende Tatbestand gewesen sein dürfte – nämlich (nach wie erwähnt nicht rechtskräftiger Subsumption des Erstgerichts) Missbrauch der Amtsgewalt.