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Neu Dokument-ID: 1045983

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.16 Vollstreckung

Gem § 282 BAO sind die Abgabenbehörden verpflichtet, in dem betreffenden Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des VwG entsprechenden Rechtszustand herzustellen.

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