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Neu Dokument-ID: 845348

Robert Koch | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8.6 Säumnisbeschwerde bei Verletzung der Entscheidungspflicht (§ 284 BAO)

Wenn die Abgabenbehörden Bescheide

  • nicht innerhalb von sechs Monaten nach Einlangen der Anbringen (oder nach Eintritt zur Verpflichtung der amtswegigen Erlassung) zustellen,
  • kann die Partei Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgericht erheben.

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