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Dokument-ID: 1031654
3.3 Gegenstand der Beschwerde
Gegenstand der Beschwerde an das VwG sind Bescheide, die Abgabenbehörden erlassen (§ 243 BAO) – gegebenenfalls nach Erschöpfung des innergemeindlichen Instanzenzuges (also zweitinstanzliche Abgabenbescheide).