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Alexander Kdolsky - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen und Geschäftspapieren

Vorlagepflicht

Nach der Bestimmung des § 164 Abs 1 BAO soll die Abgabenbehörde die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen und Geschäftspapieren vom Abgabepflichtigen erst verlangen, wenn

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